Antrag: Geflügelstallhaltung
Die verpflichtende Stallhaltung für Geflügel ist eine Maßnahme, die den Bund und die Länder von ihrer Pflicht zur Entschädigung von gekeulten Tieren entbindet. Für Hühnerbauern, die ihre Tiere nur für den Eigengebrauch halten, ist diese Maßnahme überzogen und sinnlos. Der UBV-Salzburg stellt daher folgenden
Dringlichen Antrag
Der Präsident Essl und die LWK sollen auf die zuständigen Gremien einwirken und eine freiwillige Geflügelstallhaltung od. zumindest Straffreiheit für in Freilandhaltung gehaltene Tiere umsetzen.
Kuchl, 10.3.2017
Die LWK-Kammerräte des UBV-Salzburg
Georg Eßl Fritz Reichl Stefan Weiß Josef Tiefenbacher Günther Stöckl