Antrag: Geflügelstallhaltung

Die verpflichtende Stallhaltung für Geflügel ist eine Maßnahme, die den Bund und die Länder von ihrer Pflicht zur Entschädigung von gekeulten Tieren entbindet. Für Hühnerbauern, die ihre Tiere nur für den Eigengebrauch halten, ist diese Maßnahme überzogen und sinnlos. Der UBV-Salzburg stellt daher folgenden

 

Dringlichen Antrag

 

Der Präsident Essl und die LWK sollen auf die  zuständigen Gremien einwirken und eine freiwillige Geflügelstallhaltung od. zumindest Straffreiheit für in Freilandhaltung gehaltene Tiere umsetzen.

 

Kuchl, 10.3.2017

 

Die LWK-Kammerräte des UBV-Salzburg

Georg Eßl    Fritz Reichl   Stefan Weiß   Josef Tiefenbacher    Günther Stöckl