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Wahlrecht

UBV-Obmann Georg Eßl berichtigt:

Die Aussage im Salzburger Fenster, wonach die Pensionisten bei der Landwirtschaftskammerwahl nicht Wahlberechtigt sein sollen entspricht nicht der Wahrheit. http://www.salzburger-fenster.at/

 

Aktives Wahlrecht für alle am Hof lebenden Familienmitglieder.

Das ist vom Großvater bis zum Enkel jeder der am Bauernhof in das Landwirtschaftliche Leben eingebunden ist.

Wir vom UBV wollen für die nächste Landwirtschaftskammerwahl ein vernünftiges Wahlrecht das allen für die Landwirtschaftskammer kanditierenden Fraktionen die gleichen Voraussetzungen ergeben.

Für die jetzige Wahl ist der Bauernbund an einer niedrigen Wahlbeteiligung interresiert. Das schafft der Bauernbund mithilfe der ÖVP Bürgermeister, die in vielen Orten keine Wahlkarten an die Wahlberechtigten mehr verschicken. Viele die zur Wahl gehen würden wissen dadurch nicht einmal, dass sie Wahlberechtigt sind. So funktioniert Demokratie beim Bauernbund.

 

Der UBV-Fuchs meint:

Als der Wallner Toni die Regelung
bei den Landschaftselementen
und die Wiederwahl
des Präsidenten sah, weinte er
fürchterlich und ward von da an
beim Beuernbund nie mehr
gesehen!

Die Tourismusverbände und die
Bürgermeister der Ferienregion
Fuschlsee sprechen sich geschlossen
gegen den Bau der
380 KV Freileitung aus. Dafür
ist der Obmann von Urlaub
am Bauernhof und zukünftige
BBK-Obmann Vitzthum.

Liebe Bäuerinnen und
Bauern seit`s schlau, und
wählt`s wie ich den UBV.