Gülleverordnung
Ein total praxisuntaugliche Gülleverordnung wurde den Bauern vom Landwirtschaftsministerium auferlegt...
Die Natur hält sich aber nicht an die fix festgelegten Zeiten darum brachte der UBV einen Antrag auf eine flexible Gülleverordnung ein. Vom Bauernbund, wie so viele andere auch, abgelehnt!
Einige UBV-Kammerräte suchten bei der damaligen Landeshauptfrau um eine Ausnahmegenehmigung an, welche auch prompt von ihr erteilt, und an das Landwirtschaftsministerium weitergeleitet wurde. Im Landwirtschaftsministerium wurde dieses Ansuchen dann wegen angeblicher Interventionen aus dem Flachgauer Bauernbund abgelehnt!
Der alternative Antrag des Bauernbundes lautete...
Das Ansuchen um eine zeitliche Verlängerung der Gülleausbringung soll nicht beim Landeshauptmann sondern bei der Bezirksbauernkammer gestellt werden müssen. Das nennt der Bauernbund Bürokratieabbau?? Daher unser Fazit:
- Fast alle Bauern hätten heuer einen Antrag auf Verlängerung der Gülleausbringungszeit bis 31. November bei der BBK stellen müssen!
Mit der Hartnäckigkeit des UBV und medialer Unterstützung konnten wir eine Verlängerung der Gülleausbringung bis 31. Nov. herbeiführen.